Erstkontakt: telefonisch oder als schriftliche Anfrage kostenlos
Persönliches Informationsgespräch: CHF 150.- pro Paar
1. Entschädigung timoun – enfants et parents, fällig bei Einreichung des Dossiers: CHF 500.-. Bei dieser Gebühr handelt es sich um den Aufwand für die Überprüfung der Eignung der AdoptionsbewerberInnen. Gelangt timoun – enfants et parents zur Auffassung, dass eine Zusammenarbeit mit den AdoptionsbewerberInnen ausgeschlossen ist, entfällt eine Rückerstattung.
2. Entschädigung timoun – enfants et parents, fällig nach Vertragsabschluss: CHF 5’000.-
Die Entschädigung (CHF 5'500.-) umfasst sämtliche Dienstleitungen von timoun – enfants et parents, sämtliche Kosten für Infrastruktur, Material, Telefon/Fax/Briefverkehr sowie Spesen im vertraglich vereinbarten Umfang. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.
Weitere bei den AdoptionsbewerberInnen anfallende Kosten:
- Sozialbericht, prov. Pflegebewilligung - Weitere Adoptionspapiere (Auszüge aus Eheregister, Strafregister etc.) - Legalisierung der Adoptionspapiere - Übersetzung der Adoptionspapiere und ggf. der Benennung - Allfälliger Beizug einer Fachärztin / eines Facharztes bei der Benennung - Verfahrenskosten im Herkunftsland - Unterbringungskosten für das Kind im Herkunftsland (Kinderheim) - Kosten für die medizinische Versorgung des Kindes im Herkunftsland - Reise und Übernachtungen bei Abholung des Kindes - Definitive Pflegebewilligung, Adoption - Kurierdienst für den Versand der Entwicklungsberichte
Je nach Land ist mit Kosten für das gesamte Adoptionsverfahren (Verfahren und Papierbeschaffung in der Schweiz, Entschädigung timoun – enfants et parents, Verfahren und Papierbeschaffung im Herkunftsland und Reise zur Abholung des Kindes und Aufenthalt im Land) in der Höhe von ca. CHF 20'000.- bis 25'000.- zu rechnen.