Die Adoptionsvermittlungsstelle timoun – enfants et parents (timoun=kreolisch für Kind: ti=petit=klein, moun=Mensch) macht es sich zur Aufgabe, dazu beizutragen, dass jedes Kind sein Recht auf Leben und auf volle Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie, umgeben von Glück, Liebe, Verständnis und Geborgenheit sowie sein Recht auf Bildung verwirklichen kann.
Dies geschieht durch die Vermittlung von Kindern, die weder in ihrer Herkunftsfamilie noch in einer geeigneten Familie ihres Herkunftslandes aufwachsen können, an geeignete AdoptionsbewerberInnen in der Schweiz.
timoun – enfants et parents informiert und berät adoptionswillige Paare, Familien und ggf. Einzelpersonen hinsichtlich aller Voraussetzungen zur Durchführung einer Adoption, bietet Unterstützung und Beratung bei der Zusammenstellung aller notwendigen Papiere und arbeitet mit den Zentralen Adoptionsbehörden des Bundes / der Kantone zusammen. timoun – enfants et parents steht in Kontakt mit den zuständigen Adoptionsbehörden im Ausland sowie den dortigen Fachstellen und koordiniert die Übermittlung und Bearbeitung der erforderlichen Papiere.
Nach Ankunft der Kinder in der Schweiz unterstützt timoun – enfants et parentsdie Familien bei der Integration und Eingliederung der Kinder in unsere Gesellschaft, d.h. auch die nachgehende Adoptionsbegleitung ist Teil der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle.
Im Zentrum der Vermittlungstätigkeit von timoun – enfants et parentssteht das Wohl des Kindes. Die neue Familie soll dem Kind Zuwendung und Geborgenheit unter Achtung seiner eigenen Lebensgeschichte und Herkunft sichern. Wir arbeiten nach den Grundsätzen des Haager Adoptions-übereinkommens, welches u.a. fest hält, dass „eine Adoption (…) nur durchgeführt werden (kann), wenn die zuständigen Behörden des Heimatstaates a) festgestellt haben, dass das Kind adoptiert werden kann, und b) nach gebührender Prüfung der Unterbringungsmöglichkeiten für das Kind im Heimatstaat entschieden haben, dass eine internationale Adoption dem Wohl des Kindes dient...“ (Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ), Kap. 2, Art. 4a) und b)).